Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)

Dieses Dokument informiert Sie über die allgemeinen Bedingungen der Schule und bezieht sich auf die Preisliste. Wir möchten Ihnen klare und umfassende Informationen geben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an unser Team: admissions@sbsdz.ch

Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechnungen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Finanzabteilung: accounting@sbsdz.ch.

1. Bedingungen für die Zulassung

Anmeldung und Zulassungsgebühr

Das Anmeldeformularmuss von den Eltern / Erziehungsberechtigten der Schülerin oder des Schülers ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Anmeldegebühr muss bezahlt werden, bevor die Anmeldung garantiert werden kann. Die Anmeldegebühr deckt die administrativen Kosten für die Aufnahme und wird nicht rückerstattet. Die SBSDZ behält sich das Recht vor, bei Vertragsverletzungen (zusätzliche) Gebühren zu erheben.

Wenn Geschwister die Schule besuchen, gelten die Ermässigungen gemäss Preisliste. 

Um an der SBSDZ aufgenommen zu werden, müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Kopie ihrer Identitätskarte oder ihres Reisepasses vorlegen.

Schülerinnen und Schüler, die nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, müssen eine Kopie ihrer Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz vorlegen.

Sofern nicht von der Schweizer Regierung genehmigt, dürfen keine internationalen Schülerinnen oder Schüler den Unterricht beginnen ohne im Besitz einer Schweizer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Studentenvisums für das gesamte Schuljahr zu sein.

Schülerinnen und Schüler werden ab 14 Jahren aufgenommen. Sie dürfen nicht allein leben.

Kaution

Jede Schülerin und jeder Schüler, die/der an der SBSDZ eingeschrieben ist, muss eine einmalige Kaution von CHF 5’000 hinterlegen. Die Kaution wird nach Beendigung der Schule ohne Zinsen zurückerstattet, sofern alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt sind und keine Schäden (z.B. im Zimmer der Schülerin oder des Schülers) festgestellt wurden. Die Kaution ist gleichzeitig mit der Anmeldegebühr zu entrichten.

Aufnahme

Mit der Anmeldung an der SBSDZ erklären sich die Eltern/Erziehungsberechtigten und die Schülerin/der Schüler mit allen Richtlinien und Bedingungen einverstanden, die von der Schule erlassen und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. 

2. Schulgeld, Prüfungen, zusätzlicher Sprachunterricht in Englisch und Deutsch

Das Schulgeld beinhaltet alle für den Unterricht notwendigen Ausgaben gemäss Preisliste und die Pauschale für die obligatorischen Aktivitäten, die von der Schule organisiert und beaufsichtigt werden. 

Prüfungen

Die Prüfungsgebühren werden gemäss den Preisen der Prüfungsorganisation in Rechnung gestellt. Die Kosten variieren je nach Anzahl und Art der Fächer, die belegt werden. 

In der Prüfungsgebühr enthalten ist die Anreise zum Prüfungscenter. Nach Rücksprache mit der Schulleitung ist zudem in besonderen Fällen die Übernachtung am Prüfungsort in den Gebühren inbegriffen. 

Englisch- und/oder Deutschunterricht

Für Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Englisch ist oder welche das geforderte Niveau nicht erreichen, organisiert die Schule kostenpflichtige Englisch Booster Lektionen. Die Schülerinnen und Schüler mit Booster Lektionen können in spezielle Klassen eingeteilt oder für bestimmte Zeiträume vom regulären Klassenunterricht dispensiert werden. Auf diese Weise können die Schülerinnen und Schüler ihr Englisch verbessern und gleichzeitig das Schuljahr planmässig abschliessen.

Die SBSDZ organisiert auch zusätzliche Deutschkurse, damit sich die Schülerinnen und Schüler in Disentis und/oder Zürich problemlos verständigen können. 

Offizielle Sprachprüfungen wie First Certificate of English, Preliminary English Test (PET), Goethe Institut, CELI, DELF oder Instituto Cervantes werden vor der Prüfung separat in Rechnung gestellt. Das gleiche Verfahren gilt für Selbsteinschätzungstests wie SAT, ACT, TOEFL, IELTS. 

Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich. Die Prüfungsgebühren werden nicht zurückerstattet, wenn angemeldete Schülerinnen oder Schüler nicht an der Prüfung teilnimmt.

3. Unterkunft und Verpflegung 

Die auf der Preisliste genannten Leistungen für das Boarding sind im Schulgeld enthalten. Weitere Leitungen können separat in Rechnung gestellt werden.

A – Reinigung und Wäsche 

Die Reinigung des Internatszimmers und die Wäsche der Handtücher (1x pro Woche) und der Bettwäsche (alle 2 Wochen) sind im Schulgeld inbegriffen. 

Für die persönliche Wäsche haben die Schülerinnen und Schüler Zugang zu einer Waschküche (Waschmaschine und Trockner). 

B – Kulturelle Ausflüge oder Freizeitaktivitäten 

Im Rahmen der zusätzlichen Aktivitäten, die den Schülerinnen und Schülern angeboten werden, organisiert die SBSDZ während der Schulferien und an einigen Wochenenden Kultur- und/oder Freizeitreisen ins Ausland. Die Preise und Bedingungen werden den Eltern vorab mitgeteilt. Die jeweilige Anmeldung ist verbindlich und kann nicht rückerstattet werden.

C – Wochenendaktivitäten

Die von der SBSDZ organisierten Wochenendaktivitäten, wie Movie Nights, Wanderungen oder Museumsbesuche sind im Schulgeld enthalten.

D – Flughafentransfer 

Der Flughafentransfer vom Flughafen Zürich ins Internat ist beim Beginn des Schuljahrs inbegriffen. Weitere Flughafentransfers während des Schuljahrs werden separat in Rechnung gestellt. 

E – Kranken- und Unfallversicherung, medizinische Kosten und Haftpflicht

Eine Kranken- und Unfallversicherung ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch, ausser für Schülerinnen und Schüler mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in der Schweiz wohnhaft sind. Die Eltern dieser Schülerinnen und Schüler müssen der SBSDZ eine Versicherungsbescheinigung eines in der Schweiz ansässigen Unternehmens vorlegen, das die erforderlichen Garantien bietet. Diese Bescheinigung muss vor Ankunft des Schülers/der Schülerin an die SBSDZ geschickt werden. 

Sollte der Schule diese Bescheinigung nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, behält sich die SBSDZ das Recht vor, die Schülerin, bzw. den Schüler zu versichern. Die Versicherungsprämie wird den Eltern/Erziehungsberechtigten direkt von der Versicherung in Rechnung gestellt. Die SBSDZ entscheidet, bei welcher Versicherung die Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland angemeldet werden.

Die Versicherungsprämie beinhaltet den Krankenpflegedienst der Schule, die Grundversicherung (Krankenhausaufenthalt, Ärzte und Apotheken gemäss Ärzteliste), die Unfallversicherung, den Transport sowie den Rücktransport zum Krankenhaus (gemäss Police der Versicherung). 

Zahnbehandlungen sind in der Schweiz nicht versichert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der SBSDZ (info@sbsdz.ch).

Für jeden nicht dringenden Arztbesuch, der eine erwachsene Begleitperson erfordert, wird eine Gebühr von CHF 100 verrechnet.

F – Visa und Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz 

Um von der SBSDZ aufgenommen zu werden, müssen alle Schülerinnen und Schüler, mit Ausnahme von Schweizer Staatsangehörigen, im Besitz einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung sein.  

Die von der Gemeinde oder dem Kanton erhobenen Steuern, Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sind nicht in den Schulgebühren enthalten.

Im Fall einer Ablehnung des Visums oder einer verspäteten Ankunft aufgrund von Visumsproblemen ist keine Rückerstattung oder Ermässigung möglich.

Die SBSDZ behält sich das Recht vor, die Schweizer Behörden, welche die Aufenthaltsbewilligung der Schülerin oder des Schülers ausgestellt haben, zu informieren, falls diese/r von der Schule abgemeldet oder ausgewiesen wird.

4. Optionaler Privatunterricht

Nachhilfeunterricht in Form von Privat-, Semi-Privat- oder Kleingruppen-Unterricht wird auf Wunsch der Eltern oder auf Empfehlung eines Lehrers mit Zustimmung der Eltern organisiert. Ziel dieses Unterrichts ist das Schliessen von schulischen Lücken in einem bestimmten Fach.

Kann die Schülerin oder der Schülerin nicht am Nachhilfeunterricht teilnehmen, muss er/sie die Lehrperson mindestens 24 Stunden im Voraus benachrichtigen; andernfalls wird die Lektion gemäss Preisliste in Rechnung gestellt.

5. Bücher, Schulmaterial und digitale Ressourcen

Die für jedes Programm benötigten Bücher und Schulmaterialien sind im Schulgeld enthalten (einschliesslich digitaler Bücher). 

Die Schülerinnen und Schüler arbeiten mit ihrem persönlichen Notebook (BYOD – bring your own device).

6. Optionale und ausserschulische Aktivitäten

Die SBSDZ organisiert und betreut während des Schuljahres verschiedene sportliche und kulturelle Aktivitäten (Kulturreisen und Ausflüge). Nicht obligatorische ausserschulische Aktivitäten werden nach dem Unterricht organisiert und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. 

Die Preise und Bedingungen für diese Aktivitäten sind in den jeweiligen Broschüren und Formularen zu finden. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme werden die Kosten nicht zurückerstattet. 

7. Sonstige Kosten

Alle sonstigen Kosten, die nicht in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen genannt sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

8. Abrechnung und Fristen

Das Schulgeld bemisst sich nach der aktuellen Preisliste, die jedes Jahr spätestens am 31. März für das kommende Schuljahr publiziert und den Vertragspartnern zugestellt wird. Die neuen Tarife gelten als akzeptiert und werden zum Vertragsbestandteil, falls die Vertragspartner den Schulungsvertrag nicht innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende des Schuljahres (31. Juli) schriftlich kündigen. Die Kündigung wird von der Schulleitung der SBSDZ innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt. Bei verspäteter Kündigung sind drei Monatsschulgelder gemäss der angepassten Preisliste geschuldet.

Bei Eintritt während des laufenden Schuljahres berechnet sich das Schulgeld pro rata temporis.

Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Erziehungsberechtigte müssen sicherstellen, dass die Zahlung nicht von sanktionierten Ländern oder Bankkonten gemäss https://sanctionssearch.ofac.treas.gov stammt.

Eine allfällige Steuerbescheinigung wird den Eltern/Erziehungsberechtigten mit CHF 50.- in Rechnung gestellt. Rechnungen der SBSDZ können als gesetzlicher Nachweis verwendet werden.

Finanzielle Bestimmungen und Zahlungsbedingungen

Das Schulgeld ist im Voraus entweder als Einmalzahlung oder bei Ratenzahlungen gegen eine Administrationsgebühr zu entrichten. Die Fälligkeit beträgt 30 Tage, sofern in der Preisliste oder auf den Rechnungen nicht anders festgelegt.

Werden nach Beginn des Unterrichts eine oder mehrere Raten bis zur vereinbarten Zahlungsfrist nicht bezahlt, so hat die SBSDZ das Recht, die Schülerin/den Schüler bis zur Begleichung aller fälligen Raten von der Teilnahme am Schulprogramm auszuschliessen. Auch für die Zeit des Ausschlusses ist das Schulgeld geschuldet.

Bleibt die Zahlung auch nach erfolgter Mahnung und einer Nachfrist von 10 Tagen aus, kann die SBSDZ vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Vertragsrücktritts steht der SBSDZ neben der Gebühr für die erbrachte Unterrichtsleistung eine Umtriebsentschädigung und Stornogebühr von drei Monatsschulgeldern zu. Für Mahnungen kann die SBSDZ eine Administrationsgebühr erheben. Im Falle einer Betreibung gehen sämtliche anfallenden Kosten zu Lasten der Betriebenen. Auf den ausstehenden Betrag verrechnet die SBSDZ einen Jahreszins von 5%.

Auch wenn eine Drittpartei (z. B. der Arbeitgeber der Vertragspartner oder eine Stiftung) die Bezahlung des Schulgeldes übernimmt, sind die Vertragspartner Vertragspartei und Schuldner des Schulgeldes. Falls die Rechnungen dem Arbeitgeber, einer Stiftung oder einem anderen Dritten zur Zahlung zugestellt werden sollen, bedingt dies eine schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberfirma, der Stiftung bzw. der Drittpartei, wonach diese die finanziellen Pflichten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis übernimmt. Ein Wechsel der Zahlungsadresse ist sechs Wochen vor Semesterbeginn bekannt zu geben.

Im Falle von Zahlungsverzug behält sich die SBSDZ vor, ein Inkassounternehmen oder eine andere spezialisierte Organisation (z. B. Rechtsanwaltskanzlei) mit dem Einzug der Schulgeldforderung zu beauftragen.

Die SBSDZ meldet Schülerinnen/Schüler nur dann zu Prüfungen an, wenn das fällige Schul- und/oder Prüfungsgeld zum Anmeldezeitpunkt vollständig bezahlt ist.

Sind beim Austritt der Schülerin/des Schülers Schulgeldforderungen noch nicht beglichen, behält sich die SBSDZ vor, Zeugnisse und Diplome bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.

Versäumter Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht; es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Ein Wechsel der Zahlungsmodalitäten (z. B. von Semesterzahlung auf Jahresszahlung) ist nur auf Beginn eines neuen Semesters möglich. Eine entsprechende Mitteilung hat mindestens sechs Wochen vor Semesterbeginn zu erfolgen.

Vertragsdauer und ordentliche Kündigung

Der Schulungsvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, falls er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Schuljahres (31. Juli) gekündigt wird und von der Schulleitung der SBSDZ schriftlich bestätigt wird.   

Für die Wahrung der Frist gilt das Eingangsdatum bei der SBSDZ.

Bei verspäteter Kündigung ist die Studiengebühr für drei Monate vollumfänglich geschuldet.

In jedem Fall endet der Schulungsvertrag mit dem Abschluss des letzten Schuljahres, für das die SBSDZ ein Unterrichtsangebot bereitstellt.

Austritt ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist per Einschreiben zum Ende des Schuljahres (31. Juli) schriftlich zu melden. Die Kündigung wird von der Schulleitung der SBSDZ innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt.

Ausserordentliche Vertragsauflösung durch die SBSDZ

Die SBSDZ kann den Schulungsvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, wenn

• die Schülerin/der Schüler in grober Weise gegen die Schulordnung verstösst oder ein schweres Disziplinarvergehen begangen hat.

• die Schülerin/der Schüler trotz schriftlicher Abmahnung dem Unterricht wiederholt unentschuldigt ferngeblieben ist.

• andere wichtige Gründe die Fortsetzung des Schulungsvertrags für die SBSDZ unzumutbar machen.

Im Falle der ausserordentlichen Vertragsauflösung steht der SBSDZ neben der Gebühr für die erbrachte Unterrichtsleistung eine Umtriebsentschädigung und Stornogebühr von drei Monatsschulgeldern zu.

Unterrichtszeit, Schulferien und Feiertage

Die Unterrichtszeiten werden von der Schulleitung der SBSDZ festgesetzt und den Vertragspartnern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. 

Die Schulferien und Feiertage werden vor Semesterbeginn durch die SBSDZ kommuniziert. Sie richten sich grundsätzlich nach der Ferien- und Feiertagsregelung desjenigen Kantons, in welchem die Unterrichtsleistung erbracht wird.

Übertritte und Aufnahmeprüfungen

Eine Anmeldung für den Übertritt der Schülerin/des Schülers an eine andere Schule resp. eine Anmeldung zu einer Aufnahmeprüfung einer anderen Schule sind durch die Vertragspartner vorzunehmen.

9. Gesundheit und Versicherung

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten der Schülerin oder des Schülers müssen alle relevanten Informationen über die körperliche und geistige Gesundheit ihres Kinds zur Verfügung stellen, inkl. eine Kopie des aktuellen Impfpasses und ein allfälliges, ärztliches Attest für Nahrungsmittelallergien. 

Die SBSDZ lehnt jede Haftung ab, falls medizinische Informationen fehlen sollten.

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen, die allfällige Kosten und Schäden deckt, welche die Schülerin oder der Schüler im Rahmen des Schulbetriebs innerhalb und ausserhalb des Schulgeländes verursacht. 

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten ermächtigen die SBSDZ, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Schülerin oder den Schüler in dringenden Fällen medizinisch zu versorgen, und erklären sich damit einverstanden, alle anfallenden Kosten (nach Ermessen der Schule) für die medizinische Behandlung der Schülerin oder des Schülers zu übernehmen.

Die Schulküche kann von einem externen Subunternehmer betrieben werden.

Die SBSDZ bietet bei Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten angepasste Menüs an. Sie kann aber nicht garantieren, dass im Essen keinerlei Spuren von allergenen Stoffen enthalten sind. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit schweren Allergien setzen sich bitte mit der SBSDZ in Verbindung (info@sbsdz.ch). 

10. Besondere Bedürfnisse und Studienberatung

Stellt die Schule bei einem Schüler besondere Bedürfnisse oder Schwierigkeiten fest (z. B. Legasthenie, Dysorthographie, Dyspraxie, Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsdefizitstörung, Depression, Hyperaktivität usw.), werden die Eltern aufgefordert, sich für die Abklärung an einen Spezialisten zu wenden.

Wird die Diagnose nicht innerhalb einer angemessenen Frist gestellt, behält sich die Schule das Recht vor, in Übereinstimmung mit den Kinderschutzgesetzen zu handeln.

Die Kosten für besondere Fördermassnahmen oder sonderpädagogische Massnahmen werden in Rechnung gestellt.

Ein Careers Advisor steht unseren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, um sie bei ihrem weiteren Bildungsweg (z.B. Wahl der passenden Universität und Studiengang) und der Informationsbeschaffung zu beraten und zu unterstützen. Zulassungsformulare für Universitäten sind von den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern auszufüllen. Die Schülerinnen und Schüler können mit elterlicher Zustimmung zusätzliche Tests absolvieren. Diese Tests werden separat verrechnet. 

11. Verpflichtungen der Schule 

Die Besetzung und Gestaltung des Unterrichts erfolgt durch die SBSDZ. Die Schule ist berechtigt, während der Laufzeit des Schulungsvertrages Lehrpersonen auszuwechseln. Ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrperson besteht nicht. 

Der Abschluss des Schulungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des angestrebten Ausbildungszieles dar.

Muss der reguläre Unterricht aufgrund behördlicher Anweisungen, Pandemien, ähnlicher Ereignisse oder höherer Gewalt methodisch umgestellt werden (z. B. auf Distance Learning), gilt die Unterrichtsleistung als erbracht, und es besteht kein Anspruch auf Schulgeldminderungen oder -rückerstattungen.

12. Zusatzbestimmungen 

Die SBSDZ behält sich das Recht vor, Studiengänge, Zeitvarianten, Vertiefungsrichtungen oder Module wegen Unterbeteiligung oder anderer Umstände, die eine Durchführung aus Sicht der Schule unzumutbar machen, abzusagen. Die SBSDZ behält sich des Weiteren vor, aus wesentlichen Gründen Änderungen an den Studiengängen oder Modulen unter Wahrung der berechtigten Interessen der angemeldeten Schülerinnen/Schüler vorzunehmen.

In der Schweiz regelt swissuniversities den Hochschulzugang auch für die International A Levels. Die Studiengänge der Swiss Boarding Schools Disentis & Zurich fussen auf den Hochschulzulassungsvoraussetzungen, welche zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Studiengang bei SBSDZ in Kraft sind. 

Prüfungsgebühren sind im Schulgeld nicht einbegriffen.

Sollten an einem der Standorte der SBSDZ zu wenige Anmeldungen vorliegen, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Kurses an diesem Standort und die Schülerinnen und Schüler müssen das Schuljahr am anderen Campus ablegen und werden an diesem Internat einquartiert.

Auf Wunsch und sofern noch freie Plätze vorhanden sind, kann zu Beginn eines Schuljahres der Campus für mindestens ein Jahr gewechselt werden. Dies muss 3 Monate vor Ende des Schuljahrs gemeldet werden.

13. Datenschutz und Verwendung von Bildern

Die SBSDZ verpflichtet sich, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Entscheidung der Eltern/Erziehungsberechtigten zu respektieren, die nicht wünschen, dass Bilder ihrer Kinder in den Kommunikationsmaterialien der SBSDZ verwendet werden.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten deklarieren bei der Anmeldung, wie Bilder und Videos der Schülerin oder des Schülers in der Kommunikation, auf der Website, im Newsletter und in den sozialen Medien verwendet werden dürfen. Änderung sind der Schule mitzuteilen (info@sbsdz.ch). 

14. Weitere Bestimmungen

Einsichtnahme

Mit der Anmeldung ihres Kindes erklären sich die Eltern/Erziehungsberechtigten mit den folgenden Aussagen einverstanden:  

a) Ich/Wir ermächtige(n) die SBSDZ, jeden Ort oder Gegenstand auf dem Internatsgelände oder bei jeder schulbezogenen Veranstaltung zu inspizieren und zu durchsuchen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf das Schliessfach, die Schultasche, den Rucksack, die Kleidung, den Computer oder die persönlichen elektronischen Geräte der Schülerin/des Schülers. Inspektionen oder andere Durchsuchungen können von der Schule routinemässig oder stichprobenartig durchgeführt werden oder wenn dies im Zusammenhang mit dem Verdacht eines Fehlverhaltens oder einer Schädigung anderer Schülerinnen oder Schüler für angemessen notwendig erachtet wird.  

b) Ich/Wir erkenne(n) an, dass der/die Schüler(in) aus schwerwiegenden Gründen alle Passwörter, Kombinationen oder andere Zugangsinformationen, die für die Kontrolle solcher Orte oder Gegenstände erforderlich sind, in Anwesenheit seiner/ihrer Eltern angeben muss.

c) Ich/Wir ermächtige(n) die Schule, Gegenstände, die bei einer Inspektion oder Durchsuchung entdeckt werden, zu beschlagnahmen und dauerhaft einzubehalten, wenn sie als potenziell schädlich, gefährlich, illegal oder unangemessen angesehen werden oder ihr Besitz einen Verstoss gegen die Schul- und Internatsordnung, die Gemeinschaftsstandards und/oder örtliche, staatliche, provinzielle, bundesweite, nationale oder andere staatliche Gesetze darstellt.

Änderung der Angaben

Mit der Anmeldung ihres Kindes stimmen die Eltern/Erziehungsberechtigten zu, dass:  

(a) alle Änderungen der Angaben des Schülers/der Schülerin, einschliesslich der Angaben zur Identität, der medizinischen Vorgeschichte und der Allergien, der SBSDZ so bald wie möglich schriftlich mitgeteilt werden; und 

(b) jede Änderung meiner/unserer Kontaktdaten und/oder einer Kontaktperson für Notfälle der Schule unverzüglich mitgeteilt werden muss. 

Allgemeine Erklärung zur Wahrheit und Richtigkeit 

Mit der Anmeldung ihres Kindes erklären sich die Eltern/Erziehungsberechtigten mit den folgenden Erklärungen einverstanden:  

a) Ich/Wir habe(n) das Sorgerecht für die Schülerin oder den Schüler oder ich habe das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten. 

b) Ich/Wir versichere(n), dass alle in diesem Antrag enthaltenen Angaben vollständig und richtig sind. 

Sollte sich herausstellen, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten der Schule wesentlich unvollständige oder unwahre Angaben gemacht haben, kann die Schule nach eigenem Ermessen entscheiden, die Anmeldung der Schülerin oder des Schülers zu stornieren und keine Rückerstattung oder Ermässigung der bereits gezahlten oder an die Schule zu zahlenden Gebühren vorzunehmen. 

15. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die von den gesetzlichen Vertretern der Schülerinnen und Schüler oder von den Schülerinnen und Schülern übermittelt oder von der SBSDZ im Rahmen des Unterrichts oder anderer Aktivitäten erhoben werden (die „personenbezogenen Daten“), werden für die Verwaltung der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler, die seelsorgerische Betreuung der Schülerinnen und Schüler sowie für die Erbringung anderer Dienstleistungen und Leistungen für die Schülerinnen und Schüler verwendet. 

Zu den oben genannten Zwecken können die SBSDZ die personenbezogenen Daten in begrenztem Umfang an Dritte weitergeben, an welche die SBSDZ bestimmte Dienstleistungen und Leistungen auslagert.

Personenbezogene Daten können ins Ausland übermittelt und dort gespeichert werden, auch wenn diese Länder nicht unbedingt einen gleichwertigen Datenschutz wie die Schweiz bieten. 

Die SBSDZ hält sich an die schweizerischen Datenschutzgesetze und -bestimmungen.

Die Datenschutzbestimmungen der Schule können auf unserer Website eingesehen werden. Mit der Anmeldung Ihres Kindes erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.

16. Haftung

Gegenüber der Schülerin, dem Schüler oder Dritten übernimmt die SBSDZ – insbesondere bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art – soweit gesetzlich zulässig keine Haftung. Die Vertragspartner sorgen für den nötigen, in der Schweiz wirksamen Versicherungsschutz, wozu insbesondere auch eine Haftpflichtversicherung zählt.

Haftungsverzicht 

Mit der Einschreibung ihres Kindes erklären sich die Eltern/Erziehungsberechtigten mit den folgenden Erklärungen einverstanden:  

Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die Schülerin oder der Schüler die Schule auf eigene Gefahr besucht und dass die SBSDZ nicht für Verletzungen oder Schäden haftet, die der Schülerin oder dem Schüler während (i) des Besuchs der SBSDZ im Allgemeinen (oder ggf. des virtuellen Schulangebots der SBSDZ), (ii) der Teilnahme an (von der SBSDZ und/oder Dritten organisierten) Aktivitäten oder (iii) der Nutzung der Computer der SBSDZ entstehen, es sei denn, die Verletzung ist eine direkte Folge grober Fahrlässigkeit der SBSDZ.

17. Diebstahl 

Die SBSDZ haftet nicht für gestohlene oder anderweitig verlorene oder fehlende Gegenstände.

Die SBSDZ ist nicht verantwortlich für die sichere Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen der Schülerin oder des Schülers oder seiner Eltern. 

18. Höhere Gewalt 

Mit der Einschreibung ihres Kindes erklären sich die Eltern/Erziehungsberechtigten mit den folgenden Erklärungen einverstanden:  

Ich/Wir erkenne(n) an, dass die hierin festgelegten Pflichten und Verpflichtungen der Schule sofort und ohne Vorankündigung während aller Zeiträume ausgesetzt werden, in denen die SBSDZ aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt geschlossen ist, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Feuer, Wetterbedingungen, Krieg, staatliche Maßnahmen, terroristische Handlungen, Epidemien, Pandemien oder andere Ereignisse, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der Schule liegen (ein „Ereignis höherer Gewalt“). Wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, werden die hierin vorgesehenen Aufgaben und Verpflichtungen der Schule so lange aufgeschoben, bis die Schule nach eigenem Ermessen wieder sicher öffnen kann. 

Falls die Schule aufgrund höherer Gewalt nicht wieder öffnen kann, ist die Schule nicht verpflichtet, einen Teil der gezahlten Gebühren zu erstatten. Sofern von der Schule nicht anders angegeben, erkenne(n) ich/wir an, dass ich/wir während eines Ereignisses höherer Gewalt allein für die Sicherheit und das Wohlbefinden des Schülers verantwortlich bin/sind. 

Wenn der Unterricht auf dem Schulgelände aufgrund von höherer Gewalt für einen Zeitraum von mehr als 7 Tagen nicht möglich ist, können die von der Schule zu ergreifenden Massnahmen virtuellen Unterricht beinhalten. 

Es wird anerkannt und vereinbart, dass die Bereitstellung eines solchen virtuellen Schulunterrichts durch die Schule der vereinbarte Ersatz für das Lernen auf dem Schulgelände während des Ereignisses höherer Gewalt ist. 

19. Weitere Bestimmungen

Für Schäden, die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, haften ausschliesslich die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. der Schüler/die Schülerin ab 18 Jahren.

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Preisliste gelten mit der Unterzeichnung des Schulvertrags als akzeptiert. 

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten akzeptieren die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen ab dem Zeitpunkt der Anwesenheit des Schülers/der Schülerin in der SBSDZ, auch wenn der Vertrag nicht unterzeichnet ist.

Das Reglement der SBSDZ und alle Änderungen sind integrierter Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Diese Dokumente sind auf Anfrage im Sekretariat der Schule erhältlich.

Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Preisliste sind ab dem Schuljahr 2024/2025 gültig. Sie annullieren und ersetzen alle früheren Allgemeinen Vertragsbedingungen.

20. Durchsetzbarkeit der Bedingungen und Konditionen 

Vollständigkeit der Bedingungen und Konditionen 

Mit der Anmeldung ihres Kindes erklären sich die Eltern/Erziehungsberechtigten mit den folgenden Aussagen einverstanden:  

a) Ich/Wir erkenne(n) an, dass die hier oder in der beigefügten Preisliste enthaltenen Allgemeinen Vertragsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen mir/uns und der Schule darstellen. Es bestehen oder entstehen keine anderen Versprechen, Bedingungen oder Verpflichtungen als die hierin oder in der beigefügten Preisliste enthaltenen. Die hier und in der beigefügten Preisliste enthaltenen Vertragsbedingungen ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den hier behandelten Gegenstand. 

b) Ich/Wir erkenne(n) an, dass die hierin und in der beigefügten Preisliste enthaltenen Vertragsbedingungen von der Schule aktualisiert oder geändert werden können (wie von der SBSDZ nach eigenem Ermessen festgelegt). Jede Bezugnahme auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen oder die Preisliste hierin ist eine Bezugnahme auf die aktuellsten Allgemeinen Vertragsbedingungen und/oder die Preisliste.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Auf alle Angelegenheiten, die sich aus den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Preisliste ergeben, ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unabhängig vom Wohnsitz der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Der Gerichtsstand ist Chur, Schweiz. 

Nur die deutsche/englische Version der Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Preisliste sind rechtsverbindlich.

29. Banking details

International Boarding School Disentis/Mustér + Winterthur AG
Benediktinerabtei Kloster Disentis
Via Claustra 1
7180 Disentis/Mustér
Switzerland

Raiffeisenbank   Via Cons 1, 7180 Disentis

IBAN CH02 8080 8006 9116 0838 6
BIC/SWIFT : RAIFCH22XXX
Clearing: 80808