Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)
Dieses Dokument enthält Informationen über die allgemeinen Vertragsbedingungen der Schule und bezieht sich auf die Preisliste. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an unser Team unter admission@sbsdz.ch.
Bei Fragen zu Ihren Rechnungen wenden Sie sich bitte an unsere Finanzabteilung unter accounting@sbsdz.ch.
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
ANMELDEGEBÜHR
Das Anmeldeformular muss von den Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerin oder des Schülers ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Anmeldegebühr muss einmalig bei der Aufnahme in die Schule entrichtet werden, bevor die Anmeldung bestätigt werden kann. Die Anmeldegebühr deckt die administrativen Kosten für die Aufnahme und wird nicht zurückerstattet. Die SBSDZ behalten sich das Recht vor, bei Vertragsverletzungen (zusätzliche) Gebühren zu erheben.
Sofern Geschwister die Schule besuchen, gelten die Ermässigungen gemäss der Preisliste.
Sofern Frühbucherrabatte anwendbar sind, werden diese bei der Berechnung des Gesamtbetrages des zu zahlenden Schulgeldes für das1. Jahr an der Schule berücksichtigt.
Schülerinnen und Schüler, die an den SBSDZ-Feriencamps (Summer Camp und/oder Winter Camp) teilgenommen haben, werden von der Anmeldegebühr befreit.
Um an den SBSDZ aufgenommen zu werden, müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Kopie ihrer Identitätskarte oder ihres Reisepasses vorlegen.
Schülerinnen und Schüler, die nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, müssen eine Kopie ihrer Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorlegen.
Sofern nicht von der Schweizer Regierung genehmigt, dürfen keine internationalen Schülerinnen oder Schüler den Unterricht beginnen, ohne im Besitz einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder eines Studentenvisums für das gesamte Schuljahr zu sein.
Schülerinnen und Schüler werden ab 14 Jahren aufgenommen. Sie dürfen nicht allein ausserhalb des Schulcampus leben.
KAUTION FÜR INTERNAT
Jede Schülerin und jeder Schüler, die/der an den SBSDZ eingeschrieben ist, muss eine einmalige Kaution von CHF 5 000 hinterlegen. Die Kaution wird nach Beendigung der Schulzeit ohne Zinsen zurückerstattet, sofern alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt sind. Die Kaution ist gleichzeitig mit der Anmeldegebühr und mindestens einem Semesterbeitrag zu entrichten.
SEMESTERBEITRAG
Mit der Anmeldung an den SBSDZ erkennen die Eltern/Erziehungsberechtigten an, dass die Anmeldung von der Zahlung eines Semesterbeitrags abhängig ist, welcher mindestens 50 % des gesamten jährlichen Schulgeldes entspricht. Die Anmeldung kann erst nach Eingang dieses Semesterbeitrags bestätigt werden.
Der Restbetrag des gesamten Schulgeldes ist bis spätestens Ende Oktober des jeweiligen Schuljahres zu entrichten. Sofern der Semesterbeitrag oder andere erforderliche Gebühren nicht bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe bezahlt werden, kann dies zur Stornierung der Anmeldung und/oder Ausschluss der Schülerin oder des Schülers führen.
SCHULGELD, PRÜFUNGEN, OPTIONALER ZUSATZUNTERRICHT
SCHULGELD
Das Schulgeld beinhaltet alle für den Unterricht notwendigen Ausgaben gemäss Preisliste sowie die Pauschale für die obligatorischen Aktivitäten, die von der Schule organisiert und beaufsichtigt werden.
PRÜFUNGEN
Die Prüfungsgebühren werden gemäss den Preisen des Prüfungsausschusses in Rechnung gestellt. Die Kosten variieren je nach Anzahl und Art der belegten Fächer.
Die Prüfungsgebühren beinhalten die Anreise zum Prüfungszentrum. Nach Rücksprache mit der Schulleitung ist zudem in besonderen Fällen die Übernachtung am Prüfungsort möglich und in den Gebühren inbegriffen.
OPTIONALER ZUSATZUNTERRICHT
Für Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Englisch ist oder die das geforderte Niveau nicht erreichen, kann die Schule gegen eine Gebühr (gemäss Preisliste) und in Absprache mit den Eltern/Erziehungsberechtigten Sprachbooster in Englisch anbieten. Die Schülerinnen und Schüler, die Sprachbooster erhalten, können in spezielle Unterrichtsstunden eingeteilt oder für bestimmte Zeiträume vom regulären Unterricht befreit werden. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler ihr Englisch verbessern und gleichzeitig das Schuljahr planmässig abschliessen.
Die SBSDZ organisieren auch zusätzliche Deutschkurse (gemäss Preisliste), damit sich die Schülerinnen und Schüler während ihres Aufenthalts in Disentis und/oder Zürich problemlos verständigen können.
Die Gebühren für offizielle Sprachprüfungen wie das First Certificate of English (FCE), Preliminary English Test (PET), Goethe Institut, CELI, DELF oder Instituto Cervantes werden vor der Prüfung separat in Rechnung gestellt. Das gleiche Verfahren gilt für Selbsteinschätzungstests wie SAT, ACT, TOEFL und IELTS.
Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich. Die Prüfungsgebühren werden nicht zurückerstattet, wenn angemeldete Schülerinnen und Schüler nicht an der Prüfung teilnehmen.
Nachhilfeunterricht in Form von Privat-, Halbprivat- oder Kleingruppenunterricht kann auf Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigten oder auf Empfehlung einer Lehrerin bzw. eines Lehrers mit dem Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten organisiert werden. Das Ziel dieses Unterrichts besteht darin, schulische Lücken in einem bestimmten Fach zu schliessen.
Kann die Schülerin bzw. der Schüler an einer Nachhilfestunde nicht teilnehmen, muss sie/er die Lehrerin bzw. den Lehrer mindestens 24 Stunden im Voraus darüber informieren. Andernfalls wird die Stunde gemäss der Preisliste in Rechnung gestellt.
BÜCHER, SCHULMATERIALIEN UND DIGITALE RESSOURCEN
Die für jedes Programm erforderlichen Bücher und Schulmaterialien sind im Schulgeld enthalten (einschliesslich digitaler Bücher). Die Schülerinnen und Schüler arbeiten mit ihrem persönlichen Laptop (BYOD — bring your own device).
SONSTIGE KOSTEN
Alle sonstigen Kosten, die nicht in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen aufgeführt sind, werden separat in Rechnung gestellt.
UNTERKUNFT UND AUFENTHALT
Die in der Preisliste aufgeführten Internatsleistungen sind im Schulgeld enthalten. Zusätzliche Leistungen können separat in Rechnung gestellt werden.
A – REINIGUNG UND WÄSCHE
Die Reinigung der sanitären Einrichtungen, die regelmässige Grundreinigung der Internatszimmer und das Waschen von Handtüchern und Bettwäsche sind im Schul- und Internatsgeld enthalten. Für die persönliche Wäsche haben die Schülerinnen und Schüler Zugang zu einer Waschküche (Waschmaschine und Trockner).
B – OPTIONALE UND AUSSERSCHULISCHE AKTIVITÄTEN
Die SBSDZ organisieren und betreuen verschiedene sportliche und kulturelle Aktivitäten (Kulturreisen und Ausflüge) während des Schuljahres. Nichtobligatorische ausserschulische Aktivitäten werden ausserhalb der Schulzeit organisiert und können zu zusätzlichen Kosten führen.
Die Preise und Bedingungen für die nichtobligatorischen Aktivitäten können in den jeweiligen Broschüren und Formularen eingesehen werden. Die jeweilige Anmeldung ist verbindlich. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht teilnehmen kann, können die Kosten nicht zurückerstattet werden.
Reguläre Wochenendaktivitäten, die von den SBSDZ organisiert werden — wie Filmabende, Wanderungen oder Museumsbesuche —, sind im Schulgeld enthalten.
C – FLUGHAFENTRANSFER
Der Transfer vom Flughafen Zürich zum Internat ist zu Beginn des Schuljahres inbegriffen. Weitere Flughafentransfers während des Schuljahres werden separat in Rechnung gestellt.
D – VISUM UND AUFENTHALTSBEWILLIGUNG IN DER SCHWEIZ
Um von den SBSDZ aufgenommen zu werden, müssen alle Schülerinnen und Schüler, mit Ausnahme von Schweizer Staatsangehörigen, im Besitz einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung sein.
Steuern, Gebühren für Visa und Aufenthaltsbewilligungen, die von der Gemeinde oder dem Kanton erhoben werden, sind nicht im Schulgeld enthalten. Im Falle einer Ablehnung des Visums oder einer verspäteten Ankunft aufgrund von Visaproblemen ist keine Rückerstattung oder Ermässigung des Schulgelds möglich.
Die SBSDZ behalten sich das Recht vor, die Schweizer Behörden, die die Aufenthaltsbewilligung der Schülerin bzw. des Schülers ausgestellt haben, zu informieren, sofern die Schülerin bzw. der Schüler abgemeldet oder von der Schule verwiesen wird.
RECHNUNGSSTELLUNG UND FRISTEN
Das Schulgeld bemisst sich nach der aktuellen Preisliste, die jedes Jahr spätestens am 31. Januar für das kommende Schuljahr auf der Website der SBSDZ veröffentlicht wird. Die neuen Tarife gelten als akzeptiert und werden Vertragsbestandteil, sofern die Vertragsparteien den Schulvertrag nicht innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist von vier Monaten zum Ende des Schuljahres (31. Juli) schriftlich kündigen.
Bei der Einschreibung einer Schülerin oder eines Schülers im Laufe des Schuljahres wird das Schulgeld anteilig in Rechnung gestellt. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen sicherstellen, dass die Zahlung nicht aus sanktionierten Ländern oder von sanktionierten Bankkonten gemäss https://sanctionssearch.ofac.treas.gov stammt.
Eine allfällige Steuerbescheinigung wird den Eltern/Erziehungsberechtigten mit einer Gebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt. Rechnungen der SBSDZ können als gesetzlicher Nachweis verwendet werden.
FINANZIELLE BESTIMMUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Das Schul- und Internatsgeld ist entweder als Einmalzahlung oder aufgeteilt in zwei Ratenzahlungen unter den folgenden Bedingungen zu entrichten:
A – NEUE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
Option Einmalzahlung:
Die Anmeldegebühr, die Kaution für das Internat und das volle Schulgeld sind innerhalb von 20 Werktagen nach Erhalt des von beiden Seiten unterzeichneten Schulvertrags zu zahlen (2% Skonto).
Option zwei Ratenzahlungen:
Die Anmeldegebühr, die Kaution für das Internat und das Schulgeld für ein Semester (Semesterbeitrag) sind innerhalb von 20 Werktagen nach Erhalt des von beiden Seiten unterzeichneten Schulvertrags durch die SBSDZ zu zahlen. Der ausstehende Semesterbeitrag ist schliesslich bis Ende Oktober des Schuljahres fällig.
B – BEREITS ANGEMELDETE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
Option Einmalzahlung:
Das volle Schulgeld für das folgende Schuljahr ist bis zum 31. März zu zahlen (2% Skonto).
Option zwei Ratenzahlungen:
Der erste Semesterbeitrag für das folgende Schuljahr ist bis zum 31. März des laufenden Schuljahres und der ausstehende zweite Semesterbeitrag bis Ende Oktober zu zahlen.
Werden eine oder mehrere Raten bis zur vereinbarten Zahlungsfrist nicht bezahlt, so haben die SBSDZ das Recht, die Schülerin bzw. den Schüler bis zur Begleichung aller fälligen Raten von der Teilnahme am Schulprogramm auszuschliessen. Das Schulgeld ist auch für die Zeit des Ausschlusses geschuldet.
Im Falle eines Vertragsrücktritts haben die SBSDZ Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr sowie eine Stornogebühr in Höhe des Schulgelds für drei Monate zusätzlich zu den Gebühren für die bereits erbrachte Unterrichtsleistung. Bei einem Inkassoverfahren gehen sämtliche anfallenden Kosten zu Lasten der verschuldeten Parteien. Die SBSDZ erheben einen Jahreszins von 5% auf alle ausstehenden Beträge.
Auch wenn eine Drittpartei (z. B. der Arbeitgeber der Vertragspartei oder eine Stiftung) die Zahlung des Schulgelds übernimmt, sind die Eltern/Erziehungsberechtigten an den Vertrag gebunden und haften für das Schulgeld.
Im Falle eines Zahlungsverzugs behalten sich die SBSDZ das Recht vor, ein Inkassobüro oder eine andere spezialisierte Organisation (z.B. eine Rechtsanwaltskanzlei) mit dem Einzug des Schulgelds zu beauftragen.
Die SBSDZ melden Schülerinnen und Schüler nur dann zu Prüfungen an, wenn das fällige Schulgeld und/oder die Prüfungsgebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung vollständig bezahlt wurden.
Sind beim Austritt der Schülerin bzw. des Schülers Schulgeldforderungen noch nicht beglichen, behalten sich die SBSDZ das Recht vor, Zeugnisse und Diplome bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht versäumt, hat dies keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung; es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
Änderungen der Zahlungsbedingungen (z. B. von Semesterzahlung auf Jahreszahlung) können lediglich zu Beginn eines neuen Semesters vorgenommen werden. Eine entsprechende Mitteilung muss mindestens sechs Wochen vor Beginn des Semesters erfolgen.
VERTRAGSDAUER UND ORDENTLICHE KÜNDIGUNG
Der vorliegende Schulvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, es sei denn, er wird von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von vier Monaten zum Ende des Schuljahres (31. Juli) gekündigt und die Kündigung von der Schulleitung der SBSDZ schriftlich bestätigt.
Für die Wahrung der Frist gilt das Eingangsdatum bei den SBSDZ.
Bei verspäteter Kündigung ist das Schulgeld für drei Monate in voller Höhe zu zahlen.
In jedem Fall endet der Schulvertrag mit dem Abschluss des letzten Schuljahres, für das die SBSDZ ein Unterrichtsangebot bereitstellen.
AUSSERORDENTLICHE VERTRAGSKÜNDIGUNG DURCH DIE SBSDZ
Die SBSDZ können den Schulvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn:
- die Schülerin bzw. der Schüler in grober Weise gegen die Schul- und Internatsordnung verstossen oder ein schweres Disziplinarvergehen begangen hat;
- die Schülerin bzw. der Schüler trotz einer schriftlichen Abmahnung dem Unterricht wiederholt ferngeblieben ist;
- andere wichtige Gründe den SBSDZ die Fortführung des Schulvertrages unzumutbar machen.
Im Falle einer ausserordentlichen Vertragskündigung haben die SBSDZ Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr und eine Stornogebühr in Höhe des Schulgeldes für drei Monate zusätzlich zu den Gebühren für die bereits erbrachte Unterrichtsleistung und Internatsunterbringung.
UNTERRICHTSZEITEN, SCHULFERIEN UND FEIERTAGE
Die Unterrichtszeiten werden von der Schulleitung der SBSDZ festgelegt und den Vertragsparteien rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
Die Schulferien und gesetzlichen Feiertage werden von den SBSDZ vor Semesterbeginn mitgeteilt. Grundsätzlich richten sie sich nach der Ferien- und Feiertagsregelung des Kantons, in dem die Unterrichtsleistung erbracht wird.
ÜBERTRITTE UND AUFNAHMEPRÜFUNGEN
Eine Anmeldung für den Übertritt einer Schülerin oder eines Schülers an eine andere Schule oder die Anmeldung zu einer Aufnahmeprüfung an einer anderen Schule muss von den Eltern/Erziehungsberechtigten vorgenommen werden.
KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG, GESUNDHEIT, HAFTUNG
KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG
Eine Kranken- und Unfallversicherung ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch, ausser für Schülerinnen und Schüler mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in der Schweiz wohnen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten dieser Schülerinnen und Schüler müssen den SBSDZ eine Versicherungsbescheinigung eines in der Schweiz ansässigen Unternehmens vorlegen, das die erforderlichen Versicherungsleistungeen bietet. Diese Bescheinigung muss der SBSDZ vor der Ankunft des Schülers/der Schülerin geschickt werden.
Sollte der Schule diese Bescheinigung nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, behalten sich die SBSDZ das Recht vor, eine Versicherung für die Schülerin bzw. den Schüler abzuschliessen. In diesem Fall ist die Versicherungsprämie von den Eltern/Erziehungsberechtigten direkt an die Versicherungsgesellschaft zu zahlen. Die SBSDZ entscheiden, bei welcher Versicherungsgesellschaft die Schülerinnen und Schüler angemeldet werden.
Die Versicherungsprämie beinhaltet den Krankenpflegedienst der Schule, die Grundversicherung (Spitalaufenthalt, Ärzte und Apotheken gemäss Ärzteliste), die Unfallversicherung, den Transport und den Rücktransport zum/vom Spital (gemäss Versicherungspolice).
Zahnbehandlungen sind in der Schweiz nicht versichert.
GESUNDHEIT
Die Eltern/Erziehungsberechtigten erteilen den SBSDZ das Recht, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Schülerin/den Schüler in Notfällen medizinisch zu versorgen, und verpflichten sich, die anfallenden Kosten für die medizinische Behandlung der Schülerin/des Schülers zu übernehmen. Für jeden nicht dringenden Arztbesuch welcher die Begleitung einer erwachsenen Person erfordert, wird eine Gebühr von CHF 100 erhoben.
Die SBSDZ passen die Menüs für Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten entsprechend an. Sie können jedoch nicht garantieren, dass sämtliche Menüs keinerlei Spuren von allergenen Stoffen enthalten. Die Schulküche kann von einem externen Subunternehmer betrieben werden. Eltern/Erzie- hungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern mit schweren Allergien wenden sich bitte an die SBSDZ unter info@sbsdz.ch.
DEKLARATIONSPFLICHT
Die Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerin oder des Schülers müssen alle relevanten Informationen über die körperliche und geistige Gesundheit der Schülerin oder des Schülers zur Verfügung stellen, einschliesslich einer Kopie des aktuellen Impfpasses und etwaiger ärztlicher Bescheinigungen über Nahrungsmittelallergien.
Die SBSDZ lehnt jede Haftung für fehlende medizinische Informationen ab.
HAFTUNG
A – Haftpflichtversicherung
Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen die SBSDZ keine Haftung gegenüber der Schülerin bzw. dem Schüler oder Dritten – insbesondere bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden jeglicher Art. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen für den notwendigen, in der Schweiz gültigen Versicherungsschutz sorgen, insbesondere für eine Haftpflichtversicherung, die alle Kosten und Schäden abdeckt, die die Schülerin oder der Schüler im Rahmen der schulischen Aktivitäten innerhalb und ausserhalb des Schulgeländes verursacht.
B – Haftung bei Diebstahl
Die SBSDZ haften nicht für gestohlene oder anderweitig verlorene oder fehlende Gegenstände.
Die SBSDZ sind nicht verantwortlich für die sichere Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen der Schülerin bzw. des Schülers oder ihrer/seiner Eltern/Erziehungsberechtigten.
HAFTUNGSVERZICHT
Mit der Anmeldung ihres Kindes erklären sich die Eltern/Erziehungsberechtigten mit den folgenden Erklärungen einverstanden:
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns hiermit einverstanden, dass die Schülerin bzw. der Schüler die Schule auf eigene Gefahr besucht und dass die SBSDZ nicht für Verletzungen oder Schäden haften, die der Schülerin bzw. dem Schüler während (i) des Besuchs der SBSDZ im Allgemeinen (oder des virtuellen Schulangebots der SBSDZ); (ii) der Teilnahme an (von der SBSDZ und/oder Dritten organisierten) Aktivitäten; oder (iii) der Nutzung elektronischer Geräte der SBSDZ entstehen, es sei denn, die Verletzung ist eine direkte Folge von grober Fahrlässigkeit seitens der SBSDZ.
BESONDERE BEDÜRFNISSE UND STUDIENBERATUNG
Stellt die Schule bei einer Schülerin oder einem Schüler besondere Bedürfnisse oder Schwierigkeiten fest (z. B. Legasthenie, Rechtschreibstörung, Dyspraxie, Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsdefizitstörung, Depression, Hyperaktivität usw.), werden die Eltern/Erziehungsberechtigten aufgefordert, sich für eine fachkundige Einschätzung an eine Spezialistin bzw. einen Spezialisten zu wenden.
Wird die Diagnose nicht innerhalb einer angemessenen Frist gestellt, behält sich die Schule das Recht vor, in Übereinstimmung mit den Kinderschutzgesetzen eine entsprechende Abklärung vorzunehmen.
Die Kosten für besondere Fördermassnahmen oder sonderpädagogische Massnahmen werden in Rechnung gestellt.
Unseren Schülerinnen und Schülern steht ein Careers Advisor zur Verfügung, die/der sie in Bezug auf ihren weiteren Bildungsweg berät (z.B. bei der Wahl der passenden Universität und des Studiengangs). Die Zulassungsformulare für die Universitäten sind von den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern/Erziehungsberechtigten auszufüllen. Die Schülerinnen und Schüler können mit dem Einverständnis ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten zusätzliche Tests absolvieren. Diese Tests werden separat in Rechnung gestellt.
VERPFLICHTUNGEN DER SCHULE
Die Besetzung und Gestaltung des Unterrichts erfolgen durch die SBSDZ. Die Schule ist berechtigt, während der Laufzeit des Schulvertrages Lehrkräfte auszuwechseln. Es besteht kein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft.
Der Abschluss des Schulvertrags stellt keine Garantie für die Erlangung des angestrebten Ausbildungsziels dar.
Sofern der reguläre Unterricht aufgrund behördlicher Anweisungen, Pandemien, ähnlicher Ereignisse oder höherer Gewalt methodisch umgestellt werden muss (z.B. auf Fernunterricht), gilt die Unterrichtsleistung als erbracht, und es besteht kein Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Schulgelds.
ZUSATZBESTIMMUNGEN
Die SBSDZ behalten sich das Recht vor, Bildungsgänge, Unterrichtsdauer, Vertiefungsrichtungen oder Module aufgrund von zu geringer Beteiligung oder anderen Umständen, die eine Durchführung aus Sicht der Schule unzumutbar machen, zu streichen. Des Weiteren behalten sich die SBSDZ das Recht vor, unter Wahrung der Interessen der angemeldeten Schülerinnen und Schüler Änderungen an den Bildungsgängen oder Modulen vorzunehmen.
In der Schweiz regelt swissuniversities den Hochschulzugang für die International A Level. Die Bildungsgänge der Swiss Boarding Schools Disentis & Zurich fussen auf den Hochschulzulassungsvoraussetzungen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Bildungsgang bei den SBSDZ in Kraft sind.
Die Prüfungsgebühren sind nicht in dem Schulgeld enthalten.
Sollten an einem der Standorte der SBSDZ zu wenige Anmeldungen vorliegen, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Unterrichts an diesem Standort. Die Schülerinnen und Schüler geniessen in diesem Fall den Unterricht und die Unterkunft auf dem anderen Campus der SBSDZ.
Auf Antrag und sofern noch freie Plätze vorhanden sind, können Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines Schuljahres für mindestens ein Jahr den Campus wechseln. Dabei muss der entsprechende Antrag spätestens drei Monate vor dem Ende des Schuljahres gestellt werden.
VERWENDUNG VON BILDERN
Die SBSDZ verpflichten sich, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Entscheidung von Eltern/Erziehungsberechtigten zu respektieren, die nicht wünschen, dass Bilder ihrer Kinder in den Kommunikationsmaterialien der SBSDZ verwendet werden.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten erklären zum Zeitpunkt der Anmeldung, wie Bilder und Videos der Schülerin bzw. des Schülers in der Kommunikation, auf der Website, im Newsletter und in den sozialen Medien verwendet werden dürfen. Änderungen sind der Schule mitzuteilen (info@sbsdz.ch).
WEITERE BESTIMMUNGEN
EINSICHTNAHME
Mit der Anmeldung ihres Kindes erklären sich die Eltern/Erziehungsberechtigten mit den folgenden Erklärungen einverstanden:
a) Ich/Wir erteile(n) den SBSDZ hiermit die Erlaubnis, jeden Ort oder Gegenstand auf dem Internatsgelände oder bei jeder schulbezogenen Veranstaltung zu inspizieren und zu durchsuchen, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf das Schliessfach, die Schultasche, den Rucksack, die Kleidung, den Computer oder die persönlichen elektronischen Geräte der Schülerin bzw. des Schülers. Die Schule kann routinemässig oder stichprobenartig Kontrollen oder andere Durchsuchungen durchführen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Verdacht eines Fehlverhaltens oder einer Schädigung anderer Schülerinnen und Schüler als notwendig erachtet wird.
b) Ich/Wir erkenne(n) hiermit an, dass die Schülerin bzw. der Schüler aus schwerwiegenden Gründen alle Passwörter, Kombinationen oder anderen Zugangsinformationen, die für die Kontrolle derartiger Orte oder Gegenstände erforderlich sind, angeben muss.
c) Ich/Wir erteile(n) der Schule hiermit die Erlaubnis, Gegenstände, die bei einer Kontrolle oder Durchsuchung entdeckt werden, zu beschlagnahmen und dauerhaft einzubehalten, sofern sie als potenziell schädlich, gefährlich, illegal oder unangemessen erachtet werden oder ihr Besitz einen Verstoss gegen die Schul- und Internatsordnung, die Gemeinschaftsstandards und/oder örtliche, staatliche, provinzielle, bundesweite, nationale oder andere staatliche Gesetze darstellt.
Die Schule behält sich das Recht vor, Tests und/oder Urinproben zu veranlassen, sofern ein begründeter Verdacht auf Drogenkonsum besteht.
ÄNDERUNGEN DER ANGABEN
Mit der Anmeldung ihres Kindes stimmen die Eltern/Erziehungsberechtigten zu, dass:
a) jegliche Änderung der Angaben der Schülerin bzw. des Schülers, einschliesslich der Angaben zur Identität, zur Krankengeschichte und zu Allergien, den SBSDZ so schnell wie möglich schriftlich mitgeteilt wird; und
b) jede Änderung der Kontaktdaten und/oder einer Kontaktperson für Notfälle der Schule unverzüglich mitgeteilt werden muss.
ALLGEMEINE ERKLÄRUNG ZUR WAHRHEIT UND RICHTIGKEIT
Mit der Anmeldung ihres Kindes erklären sich die Eltern/Erziehungsberechtigten mit den folgenden Erklärungen einverstanden:
a) Ich/Wir habe(n) das Sorgerecht für die Schülerin bzw. den Schüler oder das Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten.
b) Ich/Wir versichere (versichern) hiermit, dass alle Angaben in diesem Antrag vollständig und richtig sind.
Sollte sich herausstellen, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten bei der Schule wesentlich unvollständige oder unwahre Angaben eingereicht haben, kann die Schule nach eigenem Ermessen entscheiden, die Einschreibung der Schülerin bzw. des Schülers zu stornieren und keine Rückerstattung oder Ermässigung der bereits an die Schule gezahlten oder zu zahlenden Gebühren zu gewähren.
DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten, die von den Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder von den Schülerinnen und Schülern selbst zur Verfügung gestellt oder von den SBSDZ im Rahmen des Unterrichts oder anderer Aktivitäten erhoben werden (die «personenbezogenen Daten»), werden für die Verwaltung der Zulassung der Schülerinnen und Schüler, die seelsorgerische Betreuung der Schülerinnen und Schüler und die Erbringung anderer Dienstleistungen für die Schülerinnen und Schüler verwendet.
Für die oben genannten Zwecke können die SBSDZ die personenbezogenen Daten für bestimmte Dienstleistungen und in begrenztem Umfang an Dritte weitergeben.
Personenbezogene Daten können ins Ausland übermittelt und dort gespeichert werden, auch wenn diese Länder nicht zwingend einen gleichwertigen Datenschutz wie die Schweiz bieten.
Die SBSDZ halten sich an die schweizerischen Datenschutzgesetze und -bestimmungen.
Die Datenschutzbestimmungen der Schule sind auf unserer Website zu finden. Mit der Anmeldung Ihres Kindes erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.
HÖHERE GEWALT
Mit der Anmeldung ihres Kindes erklären sich die Eltern/Erziehungsberechtigten mit den folgenden Erklärungen einverstanden:
Ich/Wir erkenne(n) hiermit an, dass die in diesem Vertrag festgelegten Pflichten und Verpflichtungen der Schule sofort und ohne Vorankündigung ausgesetzt werden, wenn die SBSDZ aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt geschlossen sind, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf, Feuer, Wetterbedingungen, Krieg, staatliche Massnahmen, terroristische Handlungen, Epidemien, Pandemien oder andere Ereignisse, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der Schule liegen. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt werden die Pflichten und Verpflichtungen der Schule, wie sie in diesem Vertrag festgelegt sind, bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, an dem die Schule nach eigenem Ermessen sicher wieder öffnen kann.
Sollte die Schule aufgrund von höherer Gewalt nicht wieder öffnen können, ist die Schule nicht verpflichtet, einen Teil der gezahlten Gebühren zu erstatten. Sofern von der Schule nicht anders angegeben, erkenne(n) ich/wir hiermit an, dass ich/wir allein für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Schülerin bzw. des Schülers während eines Ereignisses höherer Gewalt verantwortlich bin/sind.
Wenn der Unterricht auf dem Schulgelände für einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, können die von der Schule zu ergreifenden Massnahmen ebenfalls virtuellen Unterricht umfassen.
Es wird akzeptiert und vereinbart, dass die Bereitstellung eines solchen virtuellen Unterrichts durch die Schule der vereinbarte Ersatz für das Lernen auf dem Schulgelände während des Ereignisses höherer Gewalt darstellt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für Schäden, die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, haften ausschliesslich die Eltern/Erziehungsberechtigten oder die Schülerin bzw. der Schüler selbst, sobald sie/er 18 Jahre alt ist. Die Eltern/Erziehungsberechtigten bleiben auch nach Erreichen der Volljährigkeit der Schülerin bzw. des Schülers Vertragspartner der SBSDZ.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Preisliste gelten mit der Unterzeichnung des Schulvertrags als akzeptiert.
Das Reglement der SBSDZ und jegliche Änderungen sind integraler Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Diese Dokumente sind auf Anfrage im Sekretariat der Schule erhältlich.
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Preisliste sind ab dem Schuljahr 2025/2026 gültig. Sie heben alle vorherigen Allgemeinen Vertragsbedingungen auf und ersetzen diese.
DURCHSETZBARKEIT DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
VOLLSTÄNDIGKEIT DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
a) Ich/Wir erkenne(n) hiermit an, dass die hier und in der beigefügten Preisliste enthaltenen Allgemeinen Vertragsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen mir/uns und der Schule darstellen. Andere als die hierin und in der beigefügten Preisliste enthaltenen Versprechen, Bedingungen oder Verpflichtungen bestehen nicht und ergeben sich nicht aus diesem Vertrag. Die hier und in der beigefügten Preisliste aufgeführten Vertragsbedingungen ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags.
b) Ich/Wir erkenne(n) hiermit an, dass die hierin und in der beigefügten Preisliste enthaltenen Vertragsbedingungen von der Schule aktualisiert oder geändert werden können. Jeder Verweis auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen oder die Preisliste ist ein Verweis auf die aktuellste Version der Allgemeinen Vertragsbedingungen oder der Preisliste.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Auf alle Angelegenheiten, die sich aus diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Preisliste ergeben, ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unabhängig vom Wohnsitz der Eltern oder der Erziehungsberechtigten. Der Gerichtsstand ist Chur, Schweiz.
Nur die deutsche Fassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Preisliste ist verbindlich.
BANKVERBINDUNG
International Boarding School Disentis/Mustér + Winterthur AG Benediktinerabtei Kloster Disentis
Via Claustra 1
7180 Disentis/Mustér Switzerland
Raiffeisenbank, Via Cons 1, 7180 Disentis
IBAN CH02 8080 8006 9116 0838 6
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